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BGH, 30.09.1980 - 5 StR 527/80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Bedeutsamkeit einer langdauernden, von den Angeklagten nicht zu vertretenden Verfahrensverzögerung für die Strafzumessung
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 03.09.1975 - 2 StR 400/75
Voraussetzungen einer Gesamtstrafenbildung hinsichtlich der früheren Strafe - …
Auszug aus BGH, 30.09.1980 - 5 StR 527/80
Dieser Umstand stellt für die Angeklagten eine Härte dar, die bei der Strafzumessung zu berücksichtigen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. September 1975 - 2 StR 400/75 - und vom 30. Oktober 1978 - 4 StR 578/78 -).
- BGH, 30.06.1981 - 5 StR 333/81
Strafrahmenänderung aufgrund § 21 Strafgesetzbuch (StGB)
Sollte § 55 StGB wegen vollständiger Vollstreckung der mit diesem Urteil verhängten Strafe nicht mehr anwendbar sein, so wird auch dieser Umstand zugunsten des Angeklagten bei der Strafzumessung zu berücksichtigen sein (BGH bei Holtz MDR 1979, 635, 985; BGH, Beschluß vom 30. September 1980 - 5 StR 527/80 -).